Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

    Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

    Beschreibung

    Seit 27. Juni 2024 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern mit Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes

    • sich seit 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit besitzt.

    Das Kind ausländischer Eltern erwirbt mit Geburt in der Regel neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es ist damit Mehrstaater.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 12, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißbergstraße 2a

    96170 Priesendorf

    Postanschrift

    Am Schloß 6

    96170 Lisberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwochs nach Terminvereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@vg-lisberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/898623976920Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9549 9897-0

    Fax: +49 9549 9897-70

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 15.11.2024

    Stichwörter

    Geburtsortsprinzip, ius-soli, ius soli, ius-soli-Erwerb, Territorialprinzip

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English