Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.

    Beschreibung

    Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.

    Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:

    • Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
    • Wohnanschrift,
    • Geburtsdatum,
    • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
    • Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.

    Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:

    • Bayerische Staatskanzlei,
    • fachlich zuständiges Staatsministerium,
    • Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
    • Kreisverwaltungsbehörde.

    Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).

    Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).

    Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 4

    80539 München

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    Postfach 22 15 55

    80505 München

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    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haidenauplatz 1

    81667 München

    Postfachadresse

    Postfach 800209

    81602 München

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    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

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    Prinzregentenstr. 28

    80538 München

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    80525 München

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    Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)

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    Ludwigstr. 2

    80539 München

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    80535 München

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    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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    Winzererstr. 9

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    80792 München

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    Fax: +49 89 1261-1122

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    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

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    Odeonsplatz 3

    80539 München

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    80524 München

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    Fax: +49 89 2192-12225

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    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

    Adresse

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    Franz-Josef-Strauß-Ring 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 22 12 53

    80502 München

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    E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 89 2192-02

    Fax: +49 89 2192-13350

    Internet

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    Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvatorstraße 2

    80333 München

    Postanschrift

    80327 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 89 2186-0

    Fax: +49 89 2186-2800

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    Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 11 Hauptverwaltung (LRA NM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 1

    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    Postfachadresse

    Postfach 1405

    92304 Neumarkt i.d.OPf.

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:

    Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!

     

    Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
    Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
    Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: landratsamt@landkreis-neumarkt.de

    De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de

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    Telefon Festnetz: +49 9181 470-0

    Fax: +49 9181 470-1320

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerische Staatskanzlei (StK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 1

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 220011

    80535 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stk.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2165-0

    Internet

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    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenkavalierplatz 2

    81925 München

    Postfachadresse

    Postfach 810140

    81901 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/034403370886Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9214-00

    Fax: +49 89 9214-2266

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: allgemeine.verwaltung@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9786841614101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

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    Deutsch

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    Englisch

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    Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prielmayerstr. 7

    80335 München

    Postanschrift

    80097 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61110450142Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 89 5597-01

    Fax: +49 89 5597-2322

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    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvatorstr. 2

    80333 München

    Postanschrift

    80327 München

    Öffnungszeiten


    Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

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    Telefon Festnetz: +49 89 2186-0

    Fax: +49 89 2186-2800

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.

    Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.

    Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.

    Bearbeitungsdauer

    Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.

    Kosten

    Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
      Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
    • Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
    • Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
    • Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
    • Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
    • Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
    • Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
    • Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
      (Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille)
    • Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English