Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Beschreibung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:
- Bayerische Staatskanzlei,
- fachlich zuständiges Staatsministerium,
- Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
- Kreisverwaltungsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).
Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.
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Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
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80505 München
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
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81602 München
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
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Telefon Festnetz: +49 89 2162-0
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Internet
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
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80535 München
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Internet
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
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Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
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80524 München
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Internet
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
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Postfach 22 12 53
80502 München
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Fax: +49 89 2192-13350
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
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80327 München
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Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Bayerische Staatskanzlei (StK)
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Postfach 220011
80535 München
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E-Mail: poststelle@stk.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 89 2165-0
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Adresse
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Postfachadresse
Postfach 810140
81901 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
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Fax: +49 89 9214-2266
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Landratsamt Deggendorf - Amtsleitung (LRA DEG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1555
94455 Deggendorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: Landrat@lra-deg.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 991 3100-0
Fax: +49 991 3100-41250
Internet
Regierung von Niederbayern - Stabsstelle P – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3185611817118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80097 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61110450142Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61110450142Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5597-01
Fax: +49 89 5597-2322
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
Öffnungszeiten
Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Gesetz über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
- Statut über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
- Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt
Verfahrensablauf
Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.
Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.
Bearbeitungsdauer
Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.
Kosten
Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein. - Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
(Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille) - Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Weitere Informationen
- Bayerische Orden und EhrenzeichenBayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr und Europa-Medaille
- Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 17.05.2024