Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Beschreibung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:
- Bayerische Staatskanzlei,
- fachlich zuständiges Staatsministerium,
- Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
- Kreisverwaltungsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).
Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 22 15 55
80505 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmfh.bayern.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36665710206Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2306-0
Fax: +49 89 2306-2808
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 800209
81602 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=2695684474201Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2695684474201Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 95414-0
Fax: +49 89 95414-9000
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80525 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35109932254Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 89 2162-0
Fax: +49 89 2162-2760
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80535 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de
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Telefon Festnetz: +49 89 2182-0
Fax: +49 89 2182-2677
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80792 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25442983315Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25442983315Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 1261-01
Fax: +49 89 1261-1122
Internet
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 22 12 53
80502 München
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Telefon Festnetz: +49 89 2192-02
Fax: +49 89 2192-13350
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
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E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1147481183400Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1147481183400Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Bayerische Staatskanzlei (StK)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 220011
80535 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stk.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2165-0
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 810140
81901 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/034403370886Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266
Internet
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80097 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmj.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61110450142Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61110450142Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 5597-01
Fax: +49 89 5597-2322
Internet
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80327 München
Öffnungszeiten
Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2186-0
Fax: +49 89 2186-2800
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Gesetz über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
- Statut über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
- Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt
Verfahrensablauf
Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.
Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.
Bearbeitungsdauer
Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.
Kosten
Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein. - Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
(Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille) - Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Weitere Informationen
- Bayerische Orden und EhrenzeichenBayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr und Europa-Medaille
- Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 17.05.2024