Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.
Beschreibung
Sie haben sich für eine Ausbildung oder ein grundständiges Studium (z. B. Bachelorstudium) in Bayern beworben und die berufliche Schule (z. B. Berufsschule oder Berufsfachschule) oder Hochschule benötigt für Ihre Aufnahme eine Zeugnisanerkennung Ihres allgemeinbildenden Schulabschlusses? Dann können Sie einen Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen. Genaue Informationen zum Ablauf der Zeugnisanerkennung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.las.bayern.de/zeugnisanerkennung/allgemeinbildende_schulabschluesse/
Sie gehen derzeit in Bayern zur Schule und möchten ein Hochschulzugangszeugnis im Ausland erwerben, das später in Deutschland anerkannt werden soll? Sie haben Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse zur Aufnahme an einer Schule in Bayern? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung unter den angegebenen Kontaktdaten.
Zusätzlich stehen wir bayerischen Schulen und Hochschulen bei Fragen zur Bewertung außerbayerischer Schulabschlüsse gern auch im direkten Kontakt beratend zur Verfügung.
Nicht das Richtige dabei? Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen finden Sie unten bei „Weiterführenden Links“ und „Verwandte Themen“.
Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Schule - Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (LAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zast@las.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19221271205Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 5166-252
Fax: +49 9831 5166-251
Internet
Bayerisches Landesamt für Schule - Allgemeinbildende Schulabschlüsse (LAS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zast@las.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9639893247469Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 5166-444
Fax: +49 9831 5166-499
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Bescheinigung der Bildungseinrichtung in Bayern, z. B. (berufliche) Schule oder Hochschule, über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung, ausgestellt auf Ihren Namen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (bitte mit Kontaktadresse in Deutschland)
- einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, nur Lichtbildseite – Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden (bei mehreren Staatsangehörigkeiten bitte je eine Passkopie)
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Kopie
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für Dritte
- tabellarischer schulischer Lebenslauf mit monatsgenauen Angaben zu allen besuchten Schulstufen ab der 1. Klasse der Primarstufe und zu erworbenen Abschlüssen – bitte geben Sie auch Studienzeiten an (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
- Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie der fremdsprachigen Originale
- Abschlusszeugnis(se) mit Fächer- und Notenübersicht. Falls kein Abschluss erreicht wurde, legen Sie bitte mindestens die letzten beiden Jahreszeugnisse vor
- Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung, soweit im jeweiligen Land vorgeschrieben
- falls Sie im Ausland bereits ein Studium begonnen oder abgeschlossen haben: Fächer- und Notenübersicht über alle Studienleistungen sowie gegebenenfalls Hochschuldiplom
- Übersetzungen aller Bildungsnachweise in amtlich beglaubigter Fotokopie Für englisch- und französischsprachige Zeugnisse wird keine Übersetzung benötigt.
- Zusatz
In manchen Fällen ist die Vorlage der Zeugnisse im fremdsprachigen Original erforderlich, Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Nachricht.
- Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zur Vorlage von Beglaubigungen und Übersetzungen
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle stellen, sofern Sie
- Ihren Schulabschluss im Ausland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
- eine bayerische Einrichtung, z. B. eine berufliche Schule oder eine Hochschule, eine Anerkennung von Ihnen fordert und Sie zur Bewertung an unsere Dienststelle verwiesen hat.
Verfahrensablauf
1. Bewerbung
Sie bewerben sich mit Ihren Zeugnissen direkt um den gewünschten Ausbildungs- oder Studienplatz. Die Schule oder Hochschule entscheidet selbst über Ihre Aufnahme. Eine Zeugnisanerkennung ist dafür oft nicht nötig.
2. Bestätigung
Wenn die betreffende Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung in Ihrem Fall für den Zugang zur Ausbildung oder zum Studium benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.
3. Antrag
Reichen Sie bitte alle nötigen Unterlagen (siehe unten) per Post ein.
4. Bearbeitung
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Bitte verzichten Sie in diesem Zeitraum auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, nutzen Sie bitte die Sendungsverfolgung der Deutschen Post (Einschreiben).
Das Verfahren ist kostenfrei.
Es wird grundsätzlich der höchstmögliche Schulabschluss geprüft.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
- Zeugnisanerkennungsstelle: VerfahrensablaufHier finden Sie Informationen zum genauen Verfahren
- Datenbank anabinIn der Datenbank anabin finden Sie allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, geordnet nach Ländern in alphabetischer Reihenfolge.
- Schulberatung BayernDie Schulberatungsstelle kann Sie beraten zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Bildungssystem sowie zum (nachträglichen) Erwerb eines bayerischen Schulabschlusses.
- Zeugnisanerkennungsstelle: Weiterführende LinksHier finden Sie Informationen zu verwandten Themen und weiteren zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Landesamt für Schule am 07.11.2024
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