Sicherheitsrecht; Anordnungen

    Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Beschreibung

    Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.

    Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um

    • rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
    • durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
    • Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.

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    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

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    80524 München

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    Landratsamt Rottal-Inn - SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltungsvollzug (LRA PAN)

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    84342 Pfarrkirchen

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    Stadt Pfarrkirchen - Sachgebiet 3.1 - Gewerbewesen, Ordnungsamt

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    Ringstraße 29

    84347 Pfarrkirchen

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    Postfach 1360

    84343 Pfarrkirchen

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung (Reg NB)

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    Regierungsplatz 540

    84028 Landshut

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    Postfach

    84023 Landshut

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    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


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    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English