Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Beschreibung
Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um
- rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen, oder verfassungsfeindliche Handlungen zu verhüten oder zu unterbinden,
- durch solche Handlungen verursachte Zustände zu beseitigen,
- Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
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Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/998637276633Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Gemeinde Ringelai
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Kainz-Straße 6
94160 Ringelai
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ringelai.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45218989697Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45218989697Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8555 9614-0
Fax: +49 8555 9614-18
Internet
Landratsamt Freyung-Grafenau - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1311
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: jagd@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/261843539978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-0
Fax: +49 8551 57-4507
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 6 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Aufgaben der Sicherheitsbehörden
- Art. 7 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.11.2024