Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben (isoliert)

    Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

    Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

    Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

    Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine intendierte Ermessensentscheidung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung ist diese im Regelfall zu erteilen, in besonders gelagerten Fällen kann sie aber auch versagt werden.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steingasse 18

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: stadtbauamt@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/294071369857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1630

    Fax: +49 9561 89-61630

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Katasterauszug
    • Lageplan

      (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

    • Bauzeichnungen
    • ggf. weitere Unterlagen

      Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn

    • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
    • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift, bei Würdigung sowohl gesetzlich definierter überragender öffentlicher wie auch öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

     

      Rechtsgrundlage(n)

      Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

      Rechtsbehelf

      Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

      Verfahrensablauf

      Schriftliche Einreichung
      • Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der zuständigen Gemeinde ein.
      • Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
      • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
      • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
      • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
      Digitale Einreichung

      Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

      • Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.
      • Soweit der Antrag zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde gelangt, leitet diese ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.

      Fristen

      keine

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der Gemeinde ab.

      Kosten

      Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 02.01.2025

      Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

      Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 22.01.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English