Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
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- Gemeindeverband Allershausen (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Aßling (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Bergen (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Bernbeuren (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Eichstätt (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Eitensheim (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Emmerting (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Fuchstal (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Gars a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Glonn (VGem) (Kreis Ebersberg, Bayern)
- Gemeindeverband Grafrath (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Habach (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Halfing (VGem) (Kreis Rosenheim, Bayern)
- Gemeindeverband Heldenstein (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Hörlkofen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Igling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchweidach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Kraiburg a.Inn (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Maitenbeth (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Mammendorf (VGem) (Kreis Fürstenfeldbruck, Bayern)
- Gemeindeverband Marktl (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Marquartstein (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Mauern (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Gemeindeverband Nassenfels (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Neuburg a.d.Donau (VGem) (Kreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern)
- Gemeindeverband Neumarkt-Sankt Veit (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberbergkirchen (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Oberding (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Oberneuching (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Obing (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Ohlstadt (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Pastetten (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Pförring (VGem) (Kreis Eichstätt, Bayern)
- Gemeindeverband Polling (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Prittriching (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Pürgen (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reichertsheim (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Reichling (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Reischach (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Rohrbach (VGem) (Kreis Mühldorf a.Inn, Bayern)
- Gemeindeverband Saulgrub (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Schondorf a.Ammersee (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Seehausen a.Staffelsee (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Steingaden (VGem) (Kreis Weilheim-Schongau, Bayern)
- Gemeindeverband Steinkirchen (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Unterammergau (VGem) (Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern)
- Gemeindeverband Unterneukirchen (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Waging a.See (VGem) (Kreis Traunstein, Bayern)
- Gemeindeverband Wartenberg (VGem) (Kreis Erding, Bayern)
- Gemeindeverband Windach (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Zolling (VGem) (Kreis Freising, Bayern)
- Ingolstadt
- Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Bayern)
- Kreis München (Bayern)
- Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (Bayern)
- Kreis Rosenheim (Bayern)
- Kreis Weilheim-Schongau (Bayern)
- München
- Rosenheim
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024