Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
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Ansprechpartner
Bezirk Schwaben
Adresse
Hausanschrift
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86147 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38553769385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38553769385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-0
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Bezirksheimatpflege
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Prinzregentenstraße 8
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: heimatpflege@bezirk-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1580284121106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-310
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 20.12.2024
Stichwörter
Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde