Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
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Ansprechpartner
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 22.11.2023
Stichwörter
Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde