Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
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Ansprechpartner
Bezirk Oberbayern - Denkmalpflegeförderung
Adresse
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80535 München
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Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4014760145517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2198-01
Fax: +49 89 2198-11900
Internet
Bezirk Oberbayern - Abteilung III (Kultur, Bildung, Beteiligungen und Fachberatungen)
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Telefon Festnetz: +49 89 2198-01
Fax: +49 89 2198-11900
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 20.12.2024
Stichwörter
Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde