Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk

    Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.

    Beschreibung

    Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

    • fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
    • Hilfe in Verfahrensfragen
    • Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
    • Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen

    Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 22.11.2023

    Stichwörter

    Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English