Psychosoziale Suchtberatungsstellen; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Die Teams der Psychosozialen Suchtberatungsstellen setzen sich i. d. R. aus Psychologen und Sozialpädagogen zusammen, die Leistungen an Beratung, Betreuung und Begleitung, Vermittlung, Krisenintervention usw. anbieten. Es besteht Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten der Suchthilfe, niedergelassenen Ärzten, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Institutsambulanzen.
Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen stehen offen für Menschen, die von substanzbezogenen Störungen (z.B. Drogen, Alkohol) betroffen oder bedroht sind, die von nicht substanzbezogenen Störungen (z.B. Essstörungen, Spielsucht) betroffen oder bedroht sind bzw. die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten sind. Das soziale Umfeld (insbesondere die Bezugspersonen) sind hierbei einzubeziehen.
Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.
Ansprechpartner
Bezirk Schwaben - Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86147 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: post@Bezirk-Schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/326657380200Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-0
Fax: +49 821 3101-200
Internet
Bezirk Schwaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86147 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38553769385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38553769385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3101-0
Fax: +49 821 3101-200
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung von psychosozialen Suchtberatungsstellen des Bezirks
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 03.11.2023