Förderung für psychosoziale Suchtberatungsstellen Bewilligung

    Psychosoziale Suchtberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

    Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden.

    Beschreibung

    Die Teams der Psychosozialen Suchtberatungsstellen setzen sich i. d. R. aus Psychologen und Sozialpädagogen zusammen, die Leistungen an Beratung, Betreuung und Begleitung, Vermittlung, Krisenintervention usw. anbieten. Es besteht Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten der Suchthilfe, niedergelassenen Ärzten, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Institutsambulanzen.

    Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen stehen offen für Menschen, die von substanzbezogenen Störungen (z.B. Drogen, Alkohol) betroffen oder bedroht sind, die von nicht substanzbezogenen Störungen (z.B. Essstörungen, Spielsucht) betroffen oder bedroht sind  bzw. die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten sind. Das soziale Umfeld (insbesondere die Bezugspersonen) sind hierbei einzubeziehen.

    Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

    Ansprechpartner

    Bezirk Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Danziger Str. 5

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 617

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998215385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998215385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 4664-0

    Fax: +49 981 4664-90999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinie zur Förderung von psychosozialen Suchtberatungsstellen des Bezirks

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English