Fahrerlaubnis Erteilung / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E / Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T / Führerschein Ausstellung / Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B / Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A / Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg) / Fahrerlaubnis Erweiterung / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E / Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

    Beschreibung

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

    Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Der Antrag auf Fahrerlaubnis muss persönlich gestellt werden, da zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Führerscheinwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9285651571511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2694

    Fax: +49 9131 86-2720

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Name der Fahrschule
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins (falls nicht Stadt Erlangen)

      nur bei Fahrerlaubniserweiterung

    • Ärztliches Gutachen (1 Jahr gültig)

      bei Führerschein-Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E

    • Leistungsuntersuchung und Führungszeugnis

      Zusätzliche Unterlagen bei Führerschein-Klassen D, DE, D1, D1E

    • Grundqualifikation nach dem BKrFQG

      Bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnis in den Klassen D, DE, D1, D1E

    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde

      Falls Ihr bisheriger Führerschein nicht in Erlangen ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift von der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, auf Anforderung.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
    • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

    Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Antragsprüfung und Herstellung des Führerscheins dauern ungefähr 3 Wochen. Die Anmeldung zur Prüfung beim TÜV kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen dort vorliegen. Ihre Fahrschule wird darüber informiert.

    Eine weitere Frist gilt es zu beachten: Der TÜV gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

    • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist
    • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
    • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.

    Kosten

    Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 28.08.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinantrag, Führerschein beantragen, führerschein machen, neuen Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English