Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe

    Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

    Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

    Beschreibung

    Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.

    Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.

    Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bamberg - Stadtjugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Geyerswörthstraße 1

    96047 Bamberg

    Postanschrift

    Geyerswörthstraße 1

    96047 Bamberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0860350615442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 87 1531

    Fax: +49 951 87 1962

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024

    Stichwörter

    Jugendhilfe im Strafverfahren

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