Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.
Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1449
85555 Ebersberg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8092 823-0
Fax: +49 8092 823-210
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)Jugendgerichtshilfe
- § 52 SGB VIIIMitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 29.10.2024
Stichwörter
Jugendhilfe im Strafverfahren