Weinerzeugung; Meldung

    Es müssen die im Jahr erzeugten Weinmengen, geordnet nach Weiß- und Rotwein sowie nach Qualtitätsstufen gemeldet werden.

    Beschreibung

    Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse (auch Genossenschaftskellereien), die aus der Ernte des laufenden Weinjahres Wein aus eigenen oder zugekauften Erzeugnissen herstellen. Von der Erzeugungsmeldung freigestellt sind Traubenerzeuger sowie Weinerzeuger, die aus gekauften Erzeugnissen in ihrem Betrieb eine Weinmenge unter 10 hl gewinnen und diese in keiner Form vermarkten.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Steige 15

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97205 Veitshöchheim

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89332008285Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 9801-0

    Fax: +49 931 9801-3100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    bis zum 15.01. des folgenden Jahres

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English