Hobbyweinberg; Anzeige der Anpflanzung, Wiederbepflanzung oder Rodung
Wenn Sie eine Hobbyweinberg anlegen, roden oder wiederbepflanzen müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zu melden. Mehrere Hobbypflanzungen sind hierbei zusammen zu zählen.
Die Meldepflicht gilt auch für die Rodung einer solchen Anlage und den Bewirtschafterwechsel und ist mittels des Meldebogens "nicht genehmigungspflichtige Rebflächen bis 1.000 m²" anzuzeigen. Durch die Rodung von solchen Hobbyweinbergen entstehen keine Wiederbepflanzungsrechte für Weinreben. Vielmehr wird bei der Rodung und Neubestockung des Hobbyweinbergs erneut von der Sonderregelung über Hobbyweinberge Gebrauch gemacht.
Ansprechpartner
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1140
97205 Veitshöchheim
Kontakt
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89332008285Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 9801-0
Fax: +49 931 9801-3100
Internet
Voraussetzungen
Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen, deren Weine oder Weinbauerzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind, ist auch ohne Genehmigung für Rebpflanzungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Die Fläche darf 0,1 ha nicht überschreiten (hierbei sind auch alle anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen) und
- der betreffende Weinerzeuger erzeugt weder Wein noch andere Weinbauerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau zusammen mit einem Flurkartenauszug, in dem der Umfang der Pflanzung markiert ist, zu melden.
Fristen
Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen sind zu dem auf die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung folgenden 31. Mai der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Weitere Informationen
- Weinrecht (Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau)
Informationen zum Weinrecht in Bayern
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau am 25.09.2024
Stichwörter
Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen, Hausgebrauch