Hobbyweinberg; Anzeige der Anpflanzung, Wiederbepflanzung oder Rodung

    Wenn Sie eine Hobbyweinberg anlegen, roden oder wiederbepflanzen müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) zu melden. Mehrere Hobbypflanzungen sind hierbei zusammen zu zählen.

    Die Meldepflicht gilt auch für die Rodung einer solchen Anlage und den Bewirtschafterwechsel und ist mittels des Meldebogens "nicht genehmigungspflichtige Rebflächen bis 1.000 m²" anzuzeigen. Durch die Rodung von solchen Hobbyweinbergen entstehen keine Wiederbepflanzungsrechte für Weinreben. Vielmehr wird bei der Rodung und Neubestockung des Hobbyweinbergs erneut von der Sonderregelung über Hobbyweinberge Gebrauch gemacht.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Steige 15

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97205 Veitshöchheim

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89332008285Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 9801-0

    Fax: +49 931 9801-3100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen, deren Weine oder Weinbauerzeugnisse ausschließlich zum Verbrauch im Haushalt des Weinerzeugers bestimmt sind, ist auch ohne Genehmigung für Rebpflanzungen möglich, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

    • Die Fläche darf 0,1 ha nicht überschreiten (hierbei sind auch alle anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen) und
    • der betreffende Weinerzeuger erzeugt weder Wein noch andere Weinbauerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau zusammen mit einem Flurkartenauszug, in dem der Umfang der Pflanzung markiert ist, zu melden.

    Fristen

    Die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung von Flächen sind zu dem auf die Anpflanzung oder Wiederbepflanzung folgenden 31. Mai der zuständigen Stelle mitzuteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau am 25.09.2024

    Stichwörter

    Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen, Hausgebrauch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English