Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)

    Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Hektarhöchstertragsregelung (Gesamthektarertrag) können die Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches als ein Betrieb gelten und innerhalb der Mitgliedergemeinschaft einen Mengenausgleich von Wein aus Rebflächen eines Bereichs durchführen. Dadurch können Übermengen eines Mitglieds durch Mindererträge eines anderen ausgeglichen werden.

    Falls ein Mitglied von Winzergenossenschaften oder Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform seine gesamte Ernte als Weintrauben oder Traubenmost an die Winzergenossenschaft bzw. Erzeugerzusammenschlüsse abliefert, erlaubt es der Gesetzgeber, dass die Übermengenberechnung nicht bei jedem einzelnen Mitglied, sondern bei der Summe aller vollabliefernden Mitglieder vorgenommen wird. Die gesamte Rebfläche aller vollablieferungspflichtigen Mitglieder wird dabei als ein weinerzeugender Betrieb betrachtet. Innerhalb eines selbstvermarktenden Weinbaubetriebes gilt diese Regelung analog.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Steige 15

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97205 Veitshöchheim

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 931 9801-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Vollablieferungspflicht des jeweiligen Mitglieds für Weintrauben oder Traubenmost von allen seinen Rebflächen.

    Es dürfen nur Rebflächen innerhalb eines Bereichs miteinander ausgeglichen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English