Abgabe für den Deutschen Weinfonds (Flächenabgabe) Erhebung

    Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

    Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.

    Beschreibung

    Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von bestockten Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 5 Ar (=500 qm) umfassen. Die Abgabe beträgt 0,67 € je Ar der in der Weinbaukartei als bestockt ausgewiesene Rebfläche eines Betriebes.

    Da die Abgabe auf Grundlage der Angaben zur Weinbaukartei erhoben wird, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Meldung von Änderungen der Bewirtschaftung zum 31.05. eines Jahres (vgl. Weinbau - Meldungen) besondere Bedeutung zu. Mit der im laufenden Kalenderjahr erhobenen Abgabe soll grundsätzlich der Absatz der aus der Ernte des Vorjahres gewonnenen Erzeugnisse gefördert werden.

    Die Abgabepflicht bezieht sich daher auf die zum Zeitpunkt der Ernte im Vorjahr zur Weinbaukartei als bestockt gemeldete Fläche. So ist beispielsweise für die im Jahr 2019 erhobene Abgabe die Rebfläche zum Zeitpunkt der Ernte 2018 maßgeblich.

    Mit der Abgabe werden Maßnahmen der Absatzförderung für den Wein aus Deutschland, insbesondere die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschungstätigkeiten und die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung hieran gefördert. Dazu werden die Einnahmen aus der Abgabe an das Deutsche Weininstitut in Bodenheim weitergeleitet.

    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Steige 15

    97209 Veitshöchheim

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97205 Veitshöchheim

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89332008285Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89332008285Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 9801-0

    Fax: +49 931 9801-3100

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Nutzungsberechtigung von Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English