Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Rehabilitationsmaßnahmen, Inhaftierung) ausfällt.

    Beschreibung

    Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn

    • ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
    • das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
    • der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
    • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

    Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.

    Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.

    Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kulmbach - 62 Sozialdienst (LRA KU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 5

    95326 Kulmbach

    Postfachadresse

    Postfach 1660

    95307 Kulmbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr


    Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

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    Di: 07:30 - 16:30 Uhr
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    Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

    Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

    Kontakt

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

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