Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung
Beschreibung
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn
- ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
- das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
- der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.
Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.
Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. - 32 Kreisjugendamt (LRA NM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage bitte beachten:
Besuche nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich, nur mit Mund-Nasen-Schutz! Bei Terminen mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 15 Minuten ist eine FFP 2-Maske zu tragen!
Öffnungszeiten KFZ-Zulassungsbehörde
Die KFZ-Zulassungsbehörde besitzt ein Aufrufsystem. Annahmeschluss ist jeweils 45 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Annahmeanschluss: 15:15 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Annahmeanschluss: 17:15 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr Annahmeanschluss: 11:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
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De-Mail: info@kreis-nm.de-mail.de
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024