Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung
Beschreibung
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn
- ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
- das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
- der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.
Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.
Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Straubing-Bogen - Amt für Jugend und Familie (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gietl.gerlinde@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/649970950626Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 973-0
Fax: +49 9421 973-230
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024