Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung
Beschreibung
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn
- ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt,
- das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann,
- der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
- Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen und keine Verpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers besteht, richtet sich der Anspruch gegenüber den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden, die ihre Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes richten sich nach dem konkreten Bedarf im Einzelfall.
Ziel dieser Leistung ist der Erhalt des familiären Lebensraumes für das Kind, auch wenn die Hauptbetreuungsperson krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es soll möglichst verhindert werden, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, obwohl keine erzieherischen Gründe dafür gegeben sind.
Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - FB 321 - Allgemeiner Sozialdienst (Standort 1) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5560095261513Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Landratsamt Eichstätt - FB 321 - Allgemeiner Sozialdienst (Standort 2) (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 16
85101 Lenting
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
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Fax: +49 8421 70-1306
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024