Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
Beschreibung
Die Beratung durch Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, Ämter für Jugend und Familie, Kreisjugendämtern und sonstigen Einrichtungen bei kreisfreien Städten oder Landkreisen unterliegt der Schweigepflicht, ist unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht, beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und ist kostenfrei.
Ziel der Beratungsstelle ist es, Fragen zu beantworten und gemeinsam mit den Ratsuchenden Probleme und Konflikte zu lösen. Im Beratungsteam sind Männer und Frauen mit psychologischer, sozialpädagogischer und heilpädagogischer Ausbildung tätig, die die Ratsuchenden bei Entscheidungen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 07.08.2023
Stichwörter
Amt für Familie, Amt für Jugend und Familie, erziehungsberatung, Erziehungsberatungsstellen, erziehungsprobleme, Familienberatungsstelle, jugendamt, kinderschutzbund