Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung

    Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.

    Beschreibung

    Die Beratung durch Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, Ämter für Jugend und Familie, Kreisjugendämtern und sonstigen Einrichtungen bei kreisfreien Städten oder Landkreisen unterliegt der Schweigepflicht, ist unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht, beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und ist kostenfrei.

    Ziel der Beratungsstelle ist es, Fragen zu beantworten und gemeinsam mit den Ratsuchenden Probleme und Konflikte zu lösen. Im Beratungsteam sind Männer und Frauen mit psychologischer, sozialpädagogischer und heilpädagogischer Ausbildung tätig, die die Ratsuchenden bei Entscheidungen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 07.08.2023

    Stichwörter

    Amt für Familie, Amt für Jugend und Familie, erziehungsberatung, Erziehungsberatungsstellen, erziehungsprobleme, Familienberatungsstelle, jugendamt, kinderschutzbund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English