Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Nesselwang

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 18

    87484 Nesselwang

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    87482 Nesselwang

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@nesselwang.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80996983650Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8361 9122-0

    Fax: +49 8361 9122-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English