Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wehringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nördl. Hauptstraße 18

    86517 Wehringen

    Postanschrift

    Nördl. Hauptstraße 18

    86517 Wehringen

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@wehringen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36218702759Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36218702759Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8234 9611-0

    Fax: +49 8234 9611-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English