Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Aub

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97239 Aub

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97239 Aub

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vgem-aub.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67663043781Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9335 9710-10

    Fax: +49 9335 9710-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English