Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Alzenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hanauer Straße 1

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Hanauer Str. 1

    63755 Alzenau

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bauaufsicht: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: Sa 10:00 - 13:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: alzenau@alzenau.de

    De-Mail: hauptamt@alzenau.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57775740439Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57775740439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6023 502-0

    Fax: +49 6023 502-188

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English