Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenzenn

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    90579 Langenzenn

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    90579 Langenzenn

    Öffnungszeiten


    Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@langenzenn.de

    De-Mail: poststelle@langenzenn.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29553482447Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9101 703-0

    Fax: +49 9101 703-900

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English