Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitengüßbach - Einwohnermeldewesen, Passwesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    96149 Breitengüßbach

    Postanschrift

    Kirchplatz 4

    96149 Breitengüßbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/653623941921Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9544 9223-0

    Fax: +49 9544 9223-55

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English