Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

    Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

    Beschreibung

    Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

    Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Langenbach - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    85416 Langenbach

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 6

    85416 Langenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsleitung@gemeinde-langenbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5414949072349Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8761 7420-13

    Fax: +49 8761 7420-3313

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English