Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Online-Dienste
- Ansbach
- Auhausen
- Ehingen a.Ries
- Gemeindeverband Dentlein a.Forst (VGem) (Kreis Ansbach, Bayern)
- Gemeindeverband Emmerting (VGem) (Kreis Altötting, Bayern)
- Gemeindeverband Fuchstal (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Furth (VGem) (Kreis Landshut, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kitzingen (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Gemeindeverband Mespelbrunn (VGem) (Kreis Aschaffenburg, Bayern)
- Gemeindeverband Weidenberg (VGem) (Kreis Bayreuth, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesau (VGem) (Kreis Tirschenreuth, Bayern)
- Gemeindeverband Wiesentheid (VGem) (Kreis Kitzingen, Bayern)
- Hainsfarth
- Megesheim
- Munningen
- Regensburg
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024