Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Beschreibung
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Heimenkirch
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sicherepost@heimenkirch.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=54441730585Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54441730585Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8381 805-0
Fax: +49 8381 805-15
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Behindertenbeauftragte, Ortsheimatpfleger, Gemeindebeauftragte, gemeindliche Beauftragte, gemeindliche Beauftragter, gemeindlicher Beauftragte, Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte, kommunale Beauftragte