Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Beschreibung
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Markt Neunkirchen a.Brand - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@neunkirchen-am-brand.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/013850875820Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9134 705-0
Fax: +49 9134 705-80
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Behindertenbeauftragte, Ortsheimatpfleger, Gemeindebeauftragte, gemeindliche Beauftragte, gemeindliche Beauftragter, gemeindlicher Beauftragte, Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte, kommunale Beauftragte