Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl
Beschreibung
Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/r
- Jugendbeauftragte/r
- Familienbeauftragte/r
- Seniorenbeauftragte/r
- Gleichstellungsbeauftragte/r
- Umweltschutzbeauftragte/r
- Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/in
- Kulturbeauftragte/r
- Antikorruptionsbeauftragte/r
- Integrationsbeauftragte/r
- Energiebeauftragte/r
- Feldgeschworene/r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Nußdorf a.Inn - 10 - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brannenburger Str. 10
83131 Nußdorf a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: hauptamt@nussdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/530287971978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8034 9079-0
Fax: +49 8034 9079-917
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Behindertenbeauftragte, Ortsheimatpfleger, Gemeindebeauftragte, gemeindliche Beauftragte, gemeindliche Beauftragter, gemeindlicher Beauftragte, Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte, kommunale Beauftragte