Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Abruf
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 10 Hauptverwaltung/Bücherei (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 70
87528 Oberstaufen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Hauptamt@oberstaufen.info
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6541612125117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8386 93003-0
Fax: +49 8386 93003-29
Internet
Markt Oberstaufen - Sachgebiet 10 Hauptverwaltung/Bücherei (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hugo-von-Königsegg-Straße 8
87534 Oberstaufen
Öffnungszeiten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir auf Grund der mittlerweile sehr dynamischen Ausbreitung des Corona Virus im Oberallgäu den Parteiverkehr im Rathaus ab Mittwoch, den 18. März 2020 komplett einstellen werden. Lediglich für dringende Geschäfte, wie etwa unaufschiebbare Beurkundungen ist – nach rechtzeitig vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – künftig noch ein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich. Vieles lässt sich auch bequem telefonisch, per E-Mail oder über das Bürger Service Portal unserer Homepage erledigen. Wir werden auch auf diesem Weg Ihre Angelegenheit best- und schnellstmöglich bearbeiten.
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Telefon Festnetz: +49 8386 9300-26
Fax: +49 8386 9300-19
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.01.2025
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung