Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet
Kontakt
E-Mail: info@vgries.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07773990817Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07773990817Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9081 2594-0
Fax: +49 9081 2594-50
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Ries - Hauptamt
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86720 Nördlingen
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Di 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Bürgerbüro - Donnerstagnachmittag bis 18:00 Uhr geöffnet
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4696056655117Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9081 2594-12
Fax: +49 9081 2594-312
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung