Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung

    Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

    Beschreibung

    Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

    Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

    Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Das Amtsblatt der Stadt Erlangen - Die amtlichen Seiten - erscheint in der Regel zwei Mal im Monat. Es enthält Satzungen, Verordnungen, Bekanntmachungen, öffentliche Ausschreibungen sowie den jeweils aktuellen Sitzungskalender. Die amtlich verkündete Fassung von Die amtlichen Seiten ist die Druckausgabe. Ein gedrucktes Exemplar liegt u.a. in der Pressestelle auf. Der Newsletter "Die amtlichen Seiten" informiert über neue Ausgaben. Er kann hier kostenlos bestellt werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


    zusätzlich individuelle Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: presse@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/347970964626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2696

    Fax: +49 9131 86-2213

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Das Amtsblatt der Stadt Erlangen wird im Internet eingestellt und dort jedoch lediglich nachrichtlich veröffentlicht (nicht amtliche Fassung). Die amtlich verkündete Fassung von "Die amtlichen Seiten" ist weiterhin die Druckausgabe. Ein gedrucktes Exemplar liegt u.a. in der Pressestelle aus.

    Mit dem Link unter "Weiterführende Links" kann der Newsletter "Die amtlichen Seiten" kostenlos bestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 16.02.2024

    Stichwörter

    amtliche Bekanntmachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English