Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Wasserburg a.Inn - Amt für Öffentlichkeitsarbeit
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Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn
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Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@wasserburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0914758118282Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 105-19
Fax: +49 8071 105-70
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091870182000): Ergänzung: Stadt Wasserburg a.Inn
Fachlich freigegeben durch Stadt Wasserburg a.Inn am 08.05.2024
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung