Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Abruf
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
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- Gemeindeverband Alteglofsheim (VGem) (Kreis Regensburg, Bayern)
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- Gemeindeverband Fladungen (VGem) (Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
- Gemeindeverband Fuchstal (VGem) (Kreis Landsberg am Lech, Bayern)
- Gemeindeverband Giebelstadt (VGem) (Kreis Würzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Hahnbach (VGem) (Kreis Amberg-Sulzbach, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstädt a.d.Donau (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Holzheim (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Kasendorf (VGem) (Kreis Kulmbach, Bayern)
- Gemeindeverband Schwarzach (VGem) (Kreis Straubing-Bogen, Bayern)
- Gemeindeverband Sigmarszell (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Wertingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Wörth a.d.Isar (VGem) (Kreis Landshut, Bayern)
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- Weiden i.d.OPf.
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.01.2025
Stichwörter
amtliche Bekanntmachung