Jugendhilfeplanung; Durchführung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant.
Beschreibung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.
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Ansprechpartner
Stadt Kaufbeuren - 501 Kinder, Jugend und Familie
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87577 Kaufbeuren
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
E-Mail: jugendamt@kaufbeuren.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/258965637741Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8341 437-366
Fax: +49 8341 437-657
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024