Jugendhilfeplanung; Durchführung

    Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

    Beschreibung

    Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Crailsheimstraße 1

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English