Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.
Der Grundstücksanschluss wird in der Regel von der Gemeinde hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Online-Dienst
Antrag auf Anschluss eines Bauwasserzählers
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Anschluss eines BauwasserzählersSie können den Einsatz eines Bauwasserzählers für eine Baumaßnahme online beantragen.
Vertrauensniveau
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Markt Hösbach
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Hausanschrift
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Postfach 7
63763 Hösbach
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Gemeinde Kahl a.Main
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Postanschrift
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63796 Kahl a.Main
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mo 16:15 - 17:30
(Tel. Vereinbarung notwendig: 06023 - 3205 0)
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83886085604Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Bauwasser, Wasserbezug