Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Freystadt - Fachbereich 2 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5953360114421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-0
Fax: +49 9179 941620
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 61
92340 Freystadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-0
Fax: +49 9179 9490-599
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 3)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Öffnungszeiten
Di 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 160 98984087
Internet
Stadt Freystadt - Fachbereich 3 Planen und Bauen (Standort 4)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
92342 Freystadt
Kontakt
E-Mail: post@freystadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6003693445421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9179 9490-60
Fax: +49 9179 9490-69
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser