Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 22 - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84149 Velden
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5855502900113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8742 288-0
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
Gartenwasser, Gartenwasseranschluß, Gartenwasseranschluss beantragen, Gartenwasserzähler einbauen, Wasser für Garten, Zähler für Gartenwasser