Wasserversorgung; Beantragung eines Gartenanschlusses
Beschreibung
Falls Sie - entsprechend den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung Ihres Wasserversorgers - Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz auch für die Bewässerung Ihres Gartens beziehen (müssen), können Sie dabei unter Umständen Abwassergebühren sparen, sofern Ihr örtlicher öffentlicher Abwasserentsorger dies in seiner örtlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorsieht. Dazu muss die Satzung eine Regelung dahingehend enthalten, dass auf Antrag bestimmte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von der zur Berechnung der Abwassergebühren bedeutsamen Abwassermenge abgezogen werden können. Zum Nachweis dieser im Garten verbrauchten Wassermenge ist in der Regel erforderlich, dass Sie an der entsprechenden (Garten-) Wasserleitung einen verplombten, fest installierten und geeichten Gartenwasserzähler als Nebenstellenzähler befestigen und die auf dem Grundstück verbrauchte Gartenwassermenge der Gemeinde melden.
Hinweis: Besteht bei Ihnen vor Ort eine solche Satzungsregelung nicht, ist ein solcher Abzug nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, um zu diesem Thema Genaueres zu erfahren.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Kasse
Adresse
Hausanschrift
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Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich in der Anlaufstelle Zangberg, Hofmark 8, am Montag von 15 bis 18 Uhr, in der Anlaufstelle Lohkirchen, Hauptstraße 6a, am Dienstag von 16 bis 18 Uhr und am Mittwoch in der Anlaufstelle Schönberg, Hauptstraße 4, von 16 bis 18 Uhr.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/254846738909Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8637 9884-0
Fax: +49 8637 9884-10
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
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